Wann ist eine Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit möglich?

Das Wichtigste in Kürze

  • Um eine Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit abzuschließen, gibt es drei Möglichkeiten.
  • Bei einem Anbieterwechsel mit lückenlosem Vorvertrag entfällt die Wartezeit für alle Rechtsbereiche, die auch vorher schon versichert waren.
  • Andernfalls gibt es Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es nur im Verkehrsrecht oder durch Sondertarife von Versicherern.
  • In der Rechts­schutz­ver­siche­rung gilt in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten, teilweise sind auch 6, 12 oder 36 Monate möglich.

Das erwartet Sie hier

Welche Rechtsschutz­versicherungen es ohne Wartezeiten gibt und welche Wartezeiten in den verschiedenen Bereichen der Rechtsschutz­versicherung gelten.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsschutz ohne Wartezeit: Möglichkeiten
  2. Rechtsschutz rückwirkend möglich?
  3. Warum gibt es Wartezeiten?
  4. Übersicht: Wartezeiten aller Rechtsbereiche
  5. Hinweise zum Thema Wartezeiten
  6. Fazit

Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit – wann ist das möglich?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, eine eventuelle Wartezeit zu umgehen. Entweder wechselt man nach einer Kündigung direkt zum neuen Anbieter, man nimmt den Verkehrs­rechtsschutz in Anspruch oder man nutzt spezielle Angebote, die einige wenige Versicherer am Markt anbieten.

Möglichkeit 1: Nahtloser Anbieterwechsel

Gibt es Rechtsschutz sofort? Die einfachste Möglichkeit, Rechtsschutz ohne Wartezeit zu erhalten, besteht im Wechsel der Rechts­schutz­ver­siche­rung. Bei einem Wechsel des Anbieters entfällt die Wartezeit beim neuen Anbieter, vorausgesetzt die Rechtsbereiche waren auch beim alten Anbieter versichert und der Wechsel erfolgt nahtlos. In einem solchen Fall geht der neue Versicherer davon aus, dass Sie die Versicherung nicht allein aus dem Grund abschließen, weil ein Rechtsstreit absehbar ist. Zudem haben Sie somit die Wartezeit bereits abgewartet. Prüfen Sie jedoch stets die konkreten Versicherungs­bedingungen.

Beispiel

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Frau S. hat Privat- und Berufs­rechtsschutz bei Versicherung A. Nach 3 Jahren ist sie unzufrieden mit dem Service der Versicherung A und möchte wechseln. Nachdem Sie sich ausgiebig über den aktuellen Markt informiert und einen passenden Tarif bei Versicherung B gefunden hat, kündigt sie bei Versicherung A. Bei Versicherung B schließt sie die Rechts­schutz­ver­siche­rung (ohne Wartezeit) für Privat und Beruf ab – wie bei ihrer alten Versicherung auch – und nimmt zusätzlich noch den Baustein Wohnen hinzu, da sie sich eine Eigentumswohnung gekauft hat, die sie nun vermietet. Für die Bausteine Privat und Beruf entfällt die Wartezeit. Für den Baustein Wohnen jedoch gelten auch für Frau S. die regulären Wartezeiten der Versicherung B.

Möglichkeit 2: Verkehrs­rechtsschutz bei Unfall

Einzig die Verkehrs­rechtsschutz­versicherung sieht keine Wartezeit vor. Dies liegt daran, dass man Versicherungsnehmern grundsätzlich nicht vorwirft, vorsätzlich einen Unfall zu verursachen, um dann rechtlich gegen den anderen vorzugehen. Schließen Sie also heute eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung ab und sind morgen in einen Verkehrsunfall verwickelt, übernimmt die Rechtsschutz­versicherung die Kosten.

Wichtiger Hinweis: Dies gilt für Rechtsfälle nach Abschluss der Versicherung. Es gibt auch Angebote für rückwirkenden Verkehrs­rechtsschutz – mehr dazu im Abschnitt „Rückwirkender Rechtsschutz möglich?“

Möglichkeit 2: Spezielle Angebote

Es gibt durchaus den ein oder anderen Versicherer, der eine Rechts­schutz­ver­siche­rung ohne Wartezeit anbietet. Diese Angebote gelten in der Regel für bestimmte Rechtsbereiche, wie den Verkehrs­rechtsschutz und den Miet­rechtsschutz. Der Versicherer leistet bei Abschluss eines solchen Spezial-Angebots auch tatsächlich bei einem Rechtsstreit direkt nach Vertragsabschluss.

Doch Achtung: Angebote für Rechtsschutz ohne Wartezeit haben ihren Preis. Oftmals liegt die Mindestvertragslaufzeit bei rund 3 Jahren (im Gegensatz zu 1 Jahr bei regulären Rechtsschutz-Verträgen) und die Versicherungsprämie ist vergleichsweise hoch. So kann ein Miet­rechtsschutz ohne Wartezeit schnell teuer werden. In einigen Fällen erfolgt der Vertragsabschluss erst nach eingehender Prüfung des Kunden und des Risikos. Andernfalls würden sich solche Angebote für den Versicherer erst gar nicht rentieren. Sie sollten daher solche Angebote vorab gründlich prüfen und abwägen, ob Sie wirklich darauf angewiesen sind.

Gibt es Rechtsschutz auch rückwirkend?

Abgesehen von speziellen Angeboten, die einige Versicherer im Portfolio haben, gibt es keine rückwirkende Rechts­schutz­ver­siche­rung. Dies würde bedeuten, dass der Versicherer die Kosten für einen Rechtsfall übernimmt, die vor Vertragsabschluss aufgetreten sind. So ein Fall würde sich für die Versicherungsgesellschaft jedoch nicht lohnen.

Reguläre Rechts­schutz­ver­siche­rungen enthalten daher nicht die Möglichkeit einer rückwirkenden Leistung. Auch das Rückdatieren des Versicherungsbeginns, um die Wartezeit zu umgehen, ist prinzipiell nicht möglich. Die einzigen Ausnahmen bilden hier die Rückwärts-Versicherung im Verkehrs­rechtsschutz sowie die Möglichkeit, einen Miet­rechtsschutz rückwirkend abzuschließen – in diesem Bereich gibt es jedoch nur einen Anbieter und zu bestimmten Konditionen.

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Rechts­schutz­ver­siche­rung ohne Wartezeit?

Wartezeiten sind die Norm

In der Rechts­schutz­ver­siche­rung gilt eine Wartezeit bzw. Karenzzeit, meist von drei Monaten. Dies bedeutet: Erst nach drei Monaten nach Vertragsabschluss greift der Rechtsschutz und der Versicherer trägt die Kosten eines Rechtsstreits. In einigen Bereichen gibt es tatsächlich einen Rechtsschutz ohne Wartezeit.

Einige Gesellschaften verlangen dagegen abhängig von der Art des Rechtsschutzes eine weitaus längere Wartezeit von bis zu drei Jahren. Ein „Rechtsschutz sofort“ ist eher die Ausnahme. Beachten Sie hierzu die Übersicht üblicher Wartezeiten. Schauen Sie auch immer in die Versicherungs­bedingungen Ihres Rechtsschutz-Vertrages.

Warum gibt es in der Rechts­schutz­ver­siche­rung überhaupt eine Wartezeit?

Würde es keine Wartezeit in der Rechts­schutz­ver­siche­rung geben, wären die Versicherungsbeiträge für diejenigen, die bereits versichert sind, um einiges höher. Dies liegt daran, dass ein Versicherungs­unternehmen die Schadensabwicklung eines Kunden zum Teil über die Einnahmen der Versicherungsbeiträge aller Kunden finanziert. Würde der Versicherer nun jeden Rechtsstreit von Kunden übernehmen, die gerade erst einen Vertrag abgeschlossen haben, müsste er weitaus mehr Geld zur Verfügung haben.

Kein Rechtsschutz ohne Wartezeit

Einen Arbeits­rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es z. B. genauso wenig wie einen Miet­rechtsschutz ohne Wartezeit. Bei beiden Rechtsschutz­versicherungen beträgt die Wartezeit 3 Monate. Damit ist garantiert, dass Kunden erst einige Zeit Beiträge einzahlen, bevor sie mit einer Versicherungsleistung rechnen können. Die Wartezeit soll auch verhindern, dass Verbraucher erst dann eine Versicherung abschließen, wenn ein teurer Rechtsstreit bereits klar absehbar ist. Es ist also ungemein wichtig, eine Rechts­schutz­ver­siche­rung frühzeitig abzuschließen.


Frühzeitiger Abschluss empfohlen

Umso wichtiger ist es, den Rechts­schutz frühzeitig abzuschließen. So kann man auch mit finanzieller Unterstützung der Versicherung rechnen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Frühzeitiges Handeln kommt also einer „Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit“ am nächsten. Lesen Sie auf der Hauptseite zum Thema, was die Rechtsschutz­versicherung konkret übernimmt: Leistungen der Rechtsschutz­versicherung.

Übersicht: Diese Wartezeiten gelten im Rechtsschutz

Im folgenden Kapitel haben wir Ihnen zusammengetragen, welche Wartezeiten für welche Bereiche gelten. Für einzelne Bestandteile innerhalb eines Rechtsbereichs können nämlich andere Wartezeiten gelten.

Privat­rechtsschutz

ArtWartezeit
Schadensersatz­rechtsschutzkeine
Steuer­rechtsschutzkeine
Beratungs­rechtsschutzkeine
Opfer­rechtsschutzkeine
Verwaltungs­rechtsschutz3 Monate
Bauherren­rechtsschutz6 Monate
Familien­rechtsschutz12-36 Monate
Unterhalts­rechtsschutz12 Monate
Erb­rechtsschutz12 Monate
Scheidungs­rechtsschutz36 Monate

Berufs­rechtsschutz

ArtWartezeit
Arbeitsrecht3 Monate
Disziplinarrechtkeine
Standesrechtkeine

Verkehrs­rechtsschutz

ArtWartezeit
Steuer­rechtsschutzkeine
Verwaltungsrecht in Verkehrssachenkeine
Straf­rechtsschutzkeine
Sozial­rechtsschutzkeine

Miet­rechtsschutz

ArtWartezeit
Wohnungs­rechtsschutz3 Monate
Grundstücks­rechtsschutz3 Monate
Steuer­rechtsschutz3 Monate
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzkeine

Expertinnen-Tipp:

„Viele Bereiche aus dem Verkehrs­rechtsschutz haben keine Wartezeiten und der Schutz greift unmittelbar. Dies liegt daran, dass man den Versicherungsnehmern keinen Vorsatz unterstellt bzw., dass man annimmt, dass niemand absichtlich einen Verkehrsunfall verursacht, um einen Rechtsstreit auszulösen. Bestimmte Bereiche aber wie z.B. Erbrecht, Bauherrenrecht, Unterhaltsrecht oder Eherecht haben besondere Wartezeiten, die zwischen 6 Monaten oder 3 Jahren lang sein können.“

Foto von Gesa Aschmotat
Beraterin
Personen im Warteraum

Tipp: Nachdem Sie einige wenige Angaben über sich gemacht haben, werden Ihnen passende Tarife angezeigt. Als nächstes können Sie mehrere Tarife für den direkten Vergleich auswählen. Klicken Sie anschließend auf „Tarife vergleichen“, erscheint ein ausführlicher Leistungsvergleich Ihrer ausgewählten Tarife, in denen Sie je nach Rechtsschutz-Baustein die Wartezeit sehen können:

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Hinweise zum Thema Wartezeiten im Rechtsschutz

Rechtsstreits vor und während Wartezeit werden nicht übernommen

Zeichnet sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bereits ein Rechtsstreit ab, ist es zu spät, für diesen Fall eine Versicherung abzuschließen. Die dann abgeschlossene Rechts­schutz­ver­siche­rung greift erst bei zukünftigen Rechtsfällen. Der Rechtsschutz­versicherer leistet ebenfalls nicht für Rechtsfälle, bei denen die Ursache innerhalb der Wartezeit liegt. Für die entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten muss der Versicherte in beiden Fällen selbst aufkommen.


Änderungen vorhersehen, um Wartezeit sinnvoll zu nutzen

Wenn Sie absehen können, dass sich in naher Zukunft etwas an Ihrer Lebenssituation ändert und diese neue Situation eventuell eine erhöhte Rechtssicherheit benötigen könnte, sollten Sie rechtzeitig den entsprechenden Rechtsschutz abschließen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise bald einen neuen Job antreten und die Wahrscheinlichkeit für einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber aufgrund des Betriebs oder der Branche recht hoch ist. Sollte es dann tatsächlich zu einem Rechtsfall kommen, sind Sie im besten Fall bereits aus der Wartezeit Ihres Arbeits­rechtsschutzes heraus und können mit Unterstützung Ihres Versicherers rechnen.


Besondere Wartezeiten im Rechtsschutz

In der Regel beträgt die Wartezeit in der Rechts­schutz­ver­siche­rung 3 Monate. Es gibt jedoch besondere Rechtsbereiche, bei denen eine deutlich längere Wartezeit gilt. Dies ist oftmals auf das höhere Risiko eines Rechtssteits und auf den höheren Streitwert des Falles zurückzuführen.

Bauherren­rechtsschutz

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Beim sog. Bauherren­rechtsschutz gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Der Bauherren­rechtsschutz kann teilweise separat, teilweise innerhalb des Privat­rechtsschutzes abgeschlossen werden. Ein privater Hausbau birgt sehr häufig das Risiko eines Rechtsstreits mit Handwerkern, Baufirma oder anderen beteiligten Unternehmen. Viele Bauherren denken zu spät an einen entsprechenden Rechtsschutz, der in diesem Bereich jedoch sehr wichtig ist.

Unseren Versicherungsexperten ist ein Versicherer bekannt, der die Wartezeit unter bestimmten Bedingungen erlässt. Eine Voraussetzung ist, dass Erdarbeiten zum Zeitpunkt des Rechtsschutz-Abschlusses noch nicht begonnen haben. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Unterhalts­rechtsschutz

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Das Thema Unterhalt ist im Bereich Familienrecht ein kostspieliges Unterfangen. Daher wird hier eine Wartezeit von einem Jahr gesetzt. Aktuell gibt es auch nur einen Rechtsschutz­versicherer auf dem Markt, der diesen Bereich auch mit der Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten versichert. Bei anderen Versicherern handelt es sich oftmals lediglich um eine Erstberatung zum Thema, wenn das Familienrecht mitversichert ist.

Erb­rechtsschutz

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Auch im Bereich Erbrecht gibt es aktuell nur zwei Versicherer, die diesen Rechtsbereich umfangreich versichern. Ähnlich wie beim Unterhaltsrecht handelt es sich häufig nur um eine Beratung, wenn das Erbrecht im Versicherungsumfang anderer Versicherer eingeschlossen ist. Das liegt daran, dass die Streitwerte im Erbrecht schnell eine erhebliche Größenordnung ausmachen. Dafür besteht im Gegenzug keine Wartezeit, die Beratung kann sofort in Anspruch genommen werden.

Ist der Erb­rechtsschutz jedoch umfangreich mit einer entsprechend hohen Versicherungssumme für gerichtliche und außergerichtliche Prozesse versichert, gilt dies mit einer Wartezeit von einem Jahr. Wie bei jedem Rechtsschutz ist es hier wichtig, dass der Versicherungsfall bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten ist. Dies bedeutet, dass der Erblasser noch am Leben sein muss.

Rechtsschutz in Ehesachen

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Beim Rechtsschutz für Ehesachen gilt die längste Wartezeit. Diese beträgt 3 Jahre. Lässt ein Ehepaar sich scheiden und möchte die Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens übernommen bekommen, muss es die Rechts­schutz­ver­siche­rung für Scheidungsrecht 3 Jahre zuvor abgeschlossen haben. Dass es diese Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit von drei Jahren nicht gibt, ist in der enormen Höhe des Streitwertes im Scheidungsrecht begründet.

Dazu gilt: Eine Rechts­schutz­ver­siche­rung für Ehesachen muss als Paar abgeschlossen werden. Alleinstehenden steht diese Option also erst gar nicht offen. Dafür gilt der Rechtsschutz über den ganzen Prozess auch für beide Ehepartner. In der Praxis ist der Abschluss dieser Versicherung durch die lange Wartezeit jedoch sehr selten.

Fazit

Rechtsschutz­versicherungen ohne Wartezeit sind nur unter besonderen Umständen möglich. In der Regel müssen Sie je nach Rechtsbereich Monate bis Jahre warten, bis Sie die Unterstützung Ihres Versicherers in Anspruch nehmen können. Dementsprechend sollten Sie Ihre Rechtsschutz­versicherung abschließen, lange bevor sich ein Rechtsstreit anbahnt. Die Ausnahme sind Verkehrs­rechtsschutz und Anbieterwechsel.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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