Rechtsschutz­versicherung bei Scheidung (Ehe­rechtsschutz) Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die einfache Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten bei einer Scheidung nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt.
  • Ein Anbieter bietet jedoch „echten“ Ehe­rechtsschutz an.
  • Der Ehe­rechtsschutz kann nur als zusätzlicher Baustein zur privaten Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen werden.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein Eherecht gibt es ab 28 € im Monat.
  • Hier gilt allerdings eine besonders lange Wartezeit von drei Jahren.

Das erwartet Sie hier

Was eine Ehe­rechtsschutz­versicherung ist, was sie kostet und wieso eine normale Rechtsschutz­versicherung bei einer Scheidung nur sehr wenig leistet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist Ehe­­rechtsschutz?
  2. Wer braucht ihn?
  3. Wann und was genau zahlt Ehe­­rechtsschutz?
  4. Wann zahlt er nicht?
  5. Kosten und Beispielrechnungen
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Den richtigen Rechtsschutz finden
  8. Tipps unserer Experten

Rechtsschutz bei Scheidung: Was ist ein Ehe­rechtsschutz?

Zahlt die Rechtsschutz­versicherung bei einer Scheidung?

Scheidungen können schnell teuer werden und sind relativ wahrscheinlich. Daher decken Rechtsschutz­versicherungen die Anwalts- und Gerichtsgebühren bei einer Scheidung oder Scheidungsfolge­vereinbarungen in der Regel nicht ab, sondern übernehmen nur eine Erstberatung im Rahmen der Privat­rechtsschutz­versicherung. Einige wenige Anbieter übernehmen auch Anwalts- und Gerichtskosten, aber nicht in ausreichender Höhe, um die tatsächlichen Kosten zu decken.

Es gibt einen einzigen Anbieter, bei dem Sie einen „echten“ Ehe­rechtsschutz abschließen können, also eine Versicherung, die umfangreichere Leistungen für den Fall einer Scheidung vorsieht. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Privat­rechtsschutz­versicherung.


So funktioniert der Ehe­rechtsschutz

Sie können das Eherecht nicht einzeln versichern, sondern müssen den Baustein als Ergänzung eines Komfort- oder Premium-Tarifs abschließen. Kommt es dann nach Ablauf der Wartezeit zu Auseinandersetzungen rund um eine Scheidung, werden die Anwalts- und Prozesskosten beider Parteien bis zu einer Summe von insgesamt 30.000 Euro je Rechtsschutzfall übernommen.

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Wenn Sie einen Ehe­rechtsschutz wünschen, muss der Tarif speziell konfiguriert werden – kontaktieren Sie uns hierzu gern persönlich.


Wer kann sich versichern?

Um einen Ehe­rechtsschutz abzuschließen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss bereits eine private Rechtsschutz­versicherung bei dem entsprechenden Anbieter bestehen.
  • Nur verheiratete Paare und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können eine Ehe­rechtsschutz­versicherung abschließen. Nichteheliche Lebens­gemeinschaften sind ausgeschlossen.
  • Die Scheidung darf nicht unmittelbar bevorstehen: Anders als bei anderen Versicherungs­bausteinen gilt bei Ehe­rechtsschutz eine Wartezeit von drei Jahren.

Wer braucht ihn?

Wie viel kostet eine Scheidung?

Partner A:
3 x monatliches Nettoeinkommen

Partner B:
+ 3 x monatliches Nettoeinkommen

Streitwert:
Gemeinsames Einkommen für 3 Monate

Die Kosten einer Scheidung hängen vom Einkommen und der Altersvorsorge der beiden Parteien ab. Der Mindeststreitwert beträgt 3.000 Euro. Für jeden abgeschlossenen Versorgungsvertrag, wie eine Riester-Rente für Ehepaare oder eine Lebens­versicherung, werden 10 Prozent zum Streitwert hinzugerechnet.

Beispiel

Bei einem Streitwert von 10.000 Euro ergeben sich folgende Anwalts- und Gerichtskosten:

Anwaltskosten Partner A1.683,85 €
+ Anwaltskosten Partner B1.683,85 €
+ Gerichtskosten723 €
= Gesamt (1. Instanz)4.970,70 €

Wenn die ehemaligen Partner in unserem Beispiel eine Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein Ehe­rechtsschutz abgeschlossen haben, trägt diese die Kosten, in diesem Fall also 4.970,70 Euro.

Vorteile einer Rechtsschutz­versicherung mit Ehe­rechtsschutz

  • Kostenübernahme bis 30.000 Euro
  • Versicherungsschutz gilt für beide Partner
  • Inklusive Versicherungsschutz bei Scheidungsfolgesachen

Wann und was genau zahlt der Ehe­rechtsschutz?

Der Ehe­rechtsschutz übernimmt bei Scheidungen und Scheidungsfolge­vereinbarungen die Anwalts- und Gerichtskosten für beide Ehepartner bis zu einer Summe von insgesamt 30.000 Euro. Versicherte Streitgegenstände sind:

  • Versorgungsausgleich (bsp. Rentenansprüche)
  • Zugewinnausgleich
  • Gemeinsame Wohnung/Haus und Hausrat
  • Sorgerecht
  • Sonstige Verbindlichkeiten

Wann leistet die Rechtsschutz­versicherung bei Scheidung genau?

Damit die Versicherung leistet, muss die Wartezeit vergangen sein. Außerdem muss die Scheidung vor einem deutschen Familiengericht verhandelt werden. Durch die besonders lange Wartezeit wird die Ehe­rechtsschutz­versicherung in der Praxis kaum eingesetzt, da es für viele Paare unrealistisch ist, ein bis drei Jahre im Voraus an ihre Scheidung und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu denken. Eine Rechtsschutz­versicherung, die ohne Wartezeit bei einer Scheidung leistet, gibt es jedoch nicht.

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Wann zahlt die Rechtsschutz­versicherung bei Scheidungsfragen nicht?

Wofür die Rechtsschutz­versicherung bei einer Trennung nicht zahlt

Typische Leistungsausschlüsse der Rechtsschutz­versicherung bei einer Trennung sind:

  • Bei vielen Anbietern: Alles, was über eine Erstberatung hinausgeht.
  • Scheidung in der Wartezeit
  • Kosten, die über die Deckungssumme für Scheidungsfragen hinausgehen

Kosten für den Rechtsschutz bei Scheidung

Was kostet eine Rechtsschutz­versicherung für Scheidungsangelegenheiten?

Die Kosten für den Zusatzbaustein Ehe­rechtsschutz betragen immer 11,50 Euro monatlich. Hinzu kommen noch die Kosten der Privat­rechtsschutz­versicherung, die Sie brauchen, um den Zusatzbaustein abschließen zu können. Wie viel Sie insgesamt zahlen, hängt davon ab, welche Rechtsbereiche sonst noch abgedeckt sein sollen.

Rechenbeispiel: Privat- und Ehe­rechtsschutz

Die Kosten der Versicherung sehen also beispielsweise so aus:

Monatliche Kosten
Spezialbaustein Ehe­rechtsschutz11,50 €
Privat­rechtsschutzca. 28,50 €
Gesamtca. 40 €

Was kostet Sie eine Ehe­rechtsschutz­versicherung?

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Ehe­rechtsschutz­versicherung im Test

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Da es nur sehr wenige Anbieter gibt, die einen Ehe­rechtsschutz anbieten, und nur einen Anbieter, der in größerem Umfang die Kosten trägt, liegen keine Tests und Vergleiche vor, die sich spezifisch mit diesem Thema beschäftigen.

Wir senden Ihnen gern kostenfrei und unverbindlich einen Vergleich infrage kommender Tarife zu, auf dessen Grundlage Sie eine passende Versicherung wählen können.

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So wählen Sie den richtigen Ehe­rechtsschutz

Das sollten Sie beachten

Bei der Frage, ob Sie sich gegen die Kosten eines Scheidungsverfahrens versichern sollten, und welche Versicherung dafür geeignet ist, kommt es auf mehrere Faktoren an:

  • Rechnen Sie mit einer Scheidung vor Ablauf der Wartezeit?
  • Welche Leistungen benötigen Sie im Fall einer Scheidung?
  • Welche Deckungssummen sieht die Versicherung vor?
  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit die Versicherung leistet?

Sehen Sie, wie bereits erwähnt, genau hin, was bei Versicherern gemeint ist, wenn sich der Privat­rechtsschutz auch auf Ehe­rechtsschutz erstreckt. So vermeiden Sie es, den Schutz eines Tarifs im Fall einer Scheidung zu überschätzen.

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Diese Fehler sollte man beim Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung mit Ehe­rechtsschutz unbedingt vermeiden.

lesen
  • Versicherungsschutz überschätzen
    Beachten Sie die Einschränkungen und Deckungssummen, die bei einer Scheidung in der Rechtsschutz­versicherung gelten. Viele Rechtsschutz­versicherer leisten hier nur sehr eingeschränkt.
  • Wartezeiten nicht beachten
    Bei einer Scheidung zahlt die Rechtsschutz­versicherung erst nach Ablauf der Wartezeit. Rückwirkender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Wenn Sie einen effektiven Rechtsschutz für Scheidungsfragen möchten, sollten Sie sich also frühzeitig darum kümmern.
  • Versicherungs­bedingungen nicht genau lesen
    Nehmen Sie sich die Zeit, genau nachzulesen, wann die Versicherung leisten muss und wann nicht.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Rechtsschutzbaustein Eherecht für beide Partner

„Der Ehe­rechtsschutz gilt für beide Ehepartner und ist auch nur in dieser Form erhältlich. Wird diese Erweiterung abgeschlossen, müssen also beide Partner zustimmen und unterschreiben. Im Fall einer Scheidung übernimmt die Versicherung dann auch die Kosten beider Parteien.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Versicherungs-Check während der Scheidung

„Prüfen Sie bei einer Scheidung alle privaten Versicherungen darauf, wer der Versicherungsnehmer ist! Die Mit­versicherung des Ehepartners endet mit der rechtskräftigen Scheidung und dieser sollte sich schnell um eine eigene Versicherung kümmern. Zudem sollten Sie schnellstmöglich den Begünstigten der Versicherung ändern, damit später nicht Ihr ehemaliger Ehepartner die Versicherungssumme erbt.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Kosten sparen mit einer Mediation

„In jedem Fall wird sich der Versicherer darum bemühen, dass sich außergerichtlich und mithilfe eines Mediators geeinigt wird. Eine solche Mediation hält die Kosten gering und soll den Streitparteien zu einer möglichst gütlichen Einigung verhelfen.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Verfahrenskostenhilfe

„Wurde kein Ehe­rechtsschutz abgeschlossen oder tritt der Scheidungsfall innerhalb der dreijährigen Wartezeit ein und man kann sich die Scheidungskosten nicht leisten? Dann besteht die Möglichkeit, bei Einreichung des Scheidungsantrags Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Unter bestimmten Bedingungen muss diese auch nicht zurückgezahlt werden.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Ehe­rechtsschutz bei anderen Anbietern

„Bei den meisten Anbietern können Sie nur eine Kostenübernahme für eine Erstberatung erwarten, wenn es um eine Scheidung geht. Dies ist gemeint, wenn in den Versicherungs­bedingungen „Kosten für Rat und Auskunft“ steht. Einige wenige Anbieter übernehmen auch Anwaltskosten, allerdings nur bis zu einem relativ niedrigen Kostenlimit, beispielsweise bis 2.500 Euro.

In einer Erstberatung erhalten Sie allgemeine Informationen über Ihre rechtliche Situation. Sie beinhaltet keine detaillierte Beratung oder Einsicht in Ihre persönlichen Unterlagen. Darüber hinausgehende Leistungen müssen Sie jedoch in der Regel selbst bezahlen. Eine Erstberatung kostet bis zu 190 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Auf korrekte Abrechnung bei Erstberatung achten

„Wenn Sie in Vorbereitung auf eine Scheidung die Kostenübernahme Ihrer Versicherung für eine Erstberatung in Anspruch nehmen möchten, achten Sie darauf, dass der Anwalt die Beratung auch als Erstberatung abrechnet. Nur so können Sie sicher sein, dass der Versicherer Ihnen die Kosten erstattet.“

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Berater

Experten-Tipp 7:
Was ist Familien­rechtsschutz und hilft er bei einer Scheidung?

„Wenn es sich beim Familien­rechtsschutz einfach um eine gemeinsame Rechtsschutz­versicherung für Familienmitglieder handelt, gelten dann die gleichen Einschränkungen bei Rechtsstreit rund um Scheidungen, die auch bei den meisten Single-Tarifen gelten. Wenn Sie eine Rechtsschutz­versicherung wollen, die auch Familienrecht abdeckt, geht das mittels Zusatzbausteinen: Sie können eine Rechtsschutz­versicherung abschließen und durch Zusatzbausteine wie Ehe­rechtsschutz, Unterhalts­rechtsschutz und Erb­rechtsschutz ergänzen. Nur in diesem Fall hilft der Familien­rechtsschutz bei einer Scheidung.“

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Die häufigsten Fragen zur Ehe­rechtsschutz­versicherung

Übernimmt die Rechtsschutz­versicherung eine Scheidung?

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Nein, eine „normale“ Privat­rechtsschutz­versicherung zahlt nicht bei einer Scheidung. Wenn eine Leistung vorgesehen ist, dann ist das in der Regel nur die Kostenübernahme für eine allgemeine Erstberatung.

Gibt es eine Rechtsschutz­versicherung für eine Scheidung?

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Ja, es gibt den separaten Ehe­rechtsschutz, der zum Privat­rechtsschutz hinzugebucht werden kann. Dies wird jedoch von nur sehr wenigen Versicherern angeboten.

Was zahlt eine Rechtsschutz­versicherung für Scheidungsverfahren?

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Der Ehe­rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Prozesskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme für das Scheidungsverfahren sowie für Scheidungsfolgevereinbarungen. Die Kostenübernahme gilt für beide Eheleute.

Gibt es einen Rechtsschutz für Scheidung ohne Wartezeit?

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Nein, es gilt in jedem Falle eine Wartezeit von drei Jahren.

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Katharina Burnus
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