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Mit dem Quotenvorrecht Kosten erstattet bekommen, die der Versicherer nicht zahlt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Dank dem Quoten­vor­recht können Kosten eines Rechts­streits erstattet werden, die die Rechts­schutz­­versicherung nicht übernimmt.
  • Dazu gehören etwa die Selbst­beteiligung oder Reise­kosten des Anwalts.
  • Wenn die Abrechnung eines Rechts­streits mit einem Rechts­schutz­­versicherer erfolgt, muss der Anwalt das Quotenvorrecht beachten.

Das erwartet Sie hier

Was das Quotenvorrecht genau bedeutet und welche Rolle es in der Rechtsschutz­versicherung spielt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist das Quotenvorrecht?
  2. Welche Rolle spielt es im Rechtsschutz?
  3. Gesetzliche Grundlage
  4. Beispiel für das Quotenvorrecht
  5. Fazit

Was ist das Quoten­vor­recht?

Das Quotenvorrecht ist ein Erstattungs­anspruch, es betrifft den Anspruch eines Geschädigten auf Kostenerstattung. Dabei umfasst das Quotenvorrecht in Bezug auf die Rechtsschutz­versicherung vor allem Kosten, die über die eigentlichen Kosten des Rechtsstreits hinausgehen und somit nicht von der Rechtsschutz­versicherung abgedeckt sind.

Einfach erklärt: Im Normalfall zahlt der Rechtsschutz­versicherer jene Kosten, die regulär im Versicherungsumfang enthalten sind. Damit gehen Kostenerstattungsansprüche auf ihn über. Die Rechtsschutz­versicherung zahlt jedoch nicht alle Kosten, die während des Rechtsstreits angefallen sind. Die Ansprüche für diese Kosten bleiben somit beim Versicherungsnehmer. Mit Hilfe des Quotenvorrechts kann er diese Ansprüche geltend machen.

Welche Rolle spielt das Quoten­vor­recht in der Rechts­schutz­ver­siche­rung?

In der Praxis kommt das Quotenvorrecht in der Rechtsschutz­versicherung vor allem dann zum Tragen, wenn Kosten entstehen, die der Versicherer nicht übernimmt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Selbst­beteiligung in der Rechts­schutz­ver­sicherung
  • Reisekosten des Anwalts, wenn nicht über die Rechtsschutz­versicherung abgedeckt.
  • Parteikosten (Kosten, die einer beteiligten Partei im Rahmen der Teilnahme am Prozess entstehen. z. B. Kosten für Anfahrt und Übernachtung, Verdienstausfall)

Dies sind einige Kosten, die die Rechtsschutz­versicherung in der Regel nicht übernimmt. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Leistungen, für die der Versicherer zahlt. Lesen Sie auf der Hauptseite zum Thema, welche dies sind: Leistungen der Rechtsschutz­versicherung.


Mit Quoten­vor­recht Selbst­beteiligung zurück­bekommen

Auch wenn sich Versicherte nicht darauf verlassen sollten, die Selbst­beteiligung zurückzubekommen, so gibt es diese Möglichkeit jedoch dank Quotenvorrecht in der Rechtsschutz­versicherung.

Beachten Sie: Den Selbstbehalt müssen Sie zuerst einmal aus eigener Tasche zahlen, daher sollte dieser den finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Verliert man den Rechtsstreit, bleibt man auf der Selbst­beteiligung sitzen. Dann kann die Gegenseite unter Umständen das Quotenvorrecht anwenden.

Experten-Tipp:

„Das Quotenvorrecht kann auch an anderer Stelle eine entscheidende Rolle spielen. Dies gilt z.B. bei den durch die Versicherungs­bedingungen ausgeschlossenen Kosten (§ 5 ARB 2000). Hierzu können unter Umständen die Kosten des Verkehrsanwalts oder auch Reisekosten gehören.“

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Berater

Gesetzliche Grund­lage für das Quoten­vorrecht

Die gesetzliche Grundlage für das Quotenvorrecht ist das Versicherungs­vertrags­gesetz. Dort ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt.

Ver­sicherungs­vertrags­gesetz – § 86 Übergang von Ersatz­ansprüchen

Die Funktionsweise des Quotenvorrechts wird indirekt im Versicherungs­vertrags­gesetz § 86 im ersten Absatz erläutert (§ 86 Abs. 1 VVG).

§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen

(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.

Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.


Bedeutung des Gesetzes­textes in der Praxis

Bei einer Person, die eine Rechts­schutz­ver­sicherung abgeschlossen hat, geht der Schadensersatzanspruch dieser Person an ihre Versicherung über, wenn diese den Schaden ersetzt. Der Übergang der Ersatzansprüche auf die Versicherung darf sich jedoch nicht nachteilig auf den Versicherten auswirken.

Das heißt, ein Betroffener mit Rechts­schutz­ver­sicherung darf nicht schlechter gestellt sein, als eine Person ohne Versicherung. Ohne Rechtsschutz würde der Geschädigte seine Erstattungsansprüche direkt gegenüber dem Schädiger geltend machen.

Erläuterung des Quotenvorrechts an einem Beispiel

Der Versicherungsnehmer wendet sich mit einem Rechtsstreit an einen Anwalt:
  • Eigene Anwalts- und Gerichtskosten = 600 Euro
  • Gegnerische Kosten = 450 Euro
Da der Versicherte bei Vertragsschluss eine Selbst­beteiligung von 200 Euro vereinbart hat, zahlt:
  • die Versicherung 400 Euro
  • der Versicherungsnehmer 200 Euro
Zwei Drittel der Verfahrenskosten (gegnerische Kosten) trägt der Gegner, so dass er 300 Euro zahlen muss.
Dank des Quotenvorrechts bekommt:
  • der Versicherungsnehmer 200 Euro (die Höhe seiner Selbst­beteiligung)
  • die Versicherung die restlichen 100 Euro

Was bewirkt das Quotenvorrecht?

Dank Quotenvorrecht wird die Selbst­beteiligung in diesem Fall komplett erstattet. Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners stehen dem Versicherungsnehmer stets bis zur Höhe der gezahlten Selbst­beteiligung zu. Die Aufwendungen (Selbst­beteiligung) des Versicherten haben Vorrecht vor denen der Versicherung.

Achtung: Ohne Rechtsschutz­versicherung hätte der Mandant zwar die gesamten 300 Euro erhalten, die Anwalts- und Gerichtskosten hätte er jedoch auch komplett selbst bezahlen müssen.

Wann das Quoten­vor­recht nicht genutzt werden kann

Das Quotenvorrecht spielt in der Rechtsschutz­versicherung dann keine Rolle, wenn dem Versicherten gar keine Mehrkosten entstehen. Dies ist der Fall, wenn die Gegenseite die Kosten in voller Höhe übernehmen muss, einschließlich der Kosten, die der Versicherer nicht gezahlt hätte. Dadurch entsteht dem Versicherungsnehmer erst gar kein Nachteil und das Quotenvorrecht findet keine Anwendung.

Weitere Fälle in der Praxis

Das Quotenvorrecht findet in der Praxis in verschiedenen Konstellationen statt. Wie sich die Fälle im einzelnen verhalten und wie genau die Kostenberechnung und -ausgleichung sowie die Anwendung des Quotenvorrechts gestalten, hat der Deutsche Anwaltverein hier zusammengetragen.

Was sonst noch passieren kann, wie teuer ein Rechtsstreit wird und wie die Rechtsschutz­versicherung dabei hilft, erfahren Sie hier:

Typische Schadensfälle im Rechtsschutz

Fazit

Viele Versicherte wissen nicht, dass sie unabhängig von der Rechtsschutz­versicherung Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen können. Da das Quotenvorrecht auch bei der Rechtsschutz­versicherung greift, haben Versicherte die Möglichkeit Kosten geltend zu machen, die ihre Versicherung nicht übernimmt. Denn bei Abrechnung seiner Kosten mit dem Rechtsschutz­versicherer muss der Anwalt das Quotenvorrecht beachten.

Wichtig: Um das Quotenvorrecht nutzen zu können, muss der Gegenseite die Übernahme der Verfahrenskosten auferlegt worden sein.

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Katharina Burnus
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