Rechtsschutz für Familien & Rechtsschutz für Familienrecht: Der Unterschied
Der Begriff „Familienrechtsschutzversicherung“ kann zwei Dinge bedeuten. Den Unterschied zu kennen ist enorm wichtig, da zwei grundlegend verschiedene Dinge gemeint sind.
Rechtsschutz für Familien
Dies meint eine Rechtsschutzversicherung im Familientarif. Damit können mehrere Familienmitglieder mit nur einer Police versichert werden. Abgesichert werden können alle Bausteine der Rechtsschutzversicherung: Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.
Rechtsschutz für Familienrecht
Dies meint die Absicherung von Kosten eines Rechtsstreits im Bereich Familienrecht. Üblich sind Scheidungsangelegenheiten oder Unterhaltsstreitigkeiten.
In den folgenden Abschnitten werden beide Dinge erläutert. Je nachdem, was für eine Rechtsschutzversicherung Sie suchen, müssen Sie verschiedene Aspekte beachten.
Rechtsschutz für Singles und Familien
Der Versicherungsnehmer kann beim Vertragsabschluss wählen, ob er lediglich sich selbst absichern möchte oder ob weitere Familienangehörige mitversichert werden sollen. So wird der Rechtsschutz individuell gestaltet und genau auf die Bedürfnisse von Alleinstehenden, Paaren und Familien ausgerichtet. Ein Familientarif ist dabei nur wenige Euro teurer als der Singletarif. Fakt ist: Ein Familientarif für die ganze Familie ist deutlich günstiger als mehrere Einzelpolicen für jede Person.
Dabei sind folgende Tarifvarianten möglich:
- Alleinstehend, ohne Kinder: Rechtsschutzversicherung im Tarif „Single“
- Alleinstehend, mit Kindern: Rechtsschutzversicherung im Tarif „Familie“
- Paar ohne Kinder: Rechtsschutzversicherung im Tarif „Familie“
- Paar mit Kindern: Rechtsschutzversicherung im Tarif „Familie“
In unserem Online Tarifrechner können Sie bereits im ersten Schritt auswählen, ob Sie die gewünschte Rechtsschutzversicherung im Single- oder Familientarif abschließen möchten.
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Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.
Wer kann im Familientarif versichert werden?
Kinder
In einer Familien-Rechtsschutzversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehe- oder Lebenspartner und der gemeinsame Nachwuchs versichert. Die Kinder sind allerdings nur solange mitversichert, wie sie im gemeinsamen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen beziehen. Durch diese Regelung sind auch Studierende oder Auszubildende noch bei den Eltern versichert, sofern sie keine eigene Wohnung haben.
Nicht nur leibliche Kinder können mitversichert werden, sondern auch:
- Adoptivkinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Enkelkinder
Voraussetzung ist auch hier, dass sich die Kinder in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden bzw. im gleichen Haushalt leben.
Lebenspartner und Großeltern
Die Erweiterung eines Vertrags um einen Lebenspartner ist problemlos möglich. Es genügt, eine schriftliche Information an die Versicherung zu schicken. Allerdings ist dies in der Regel mit einer leichten Erhöhung des Versicherungsbeitrags verbunden. Mit dem höheren Beitrag trägt der Versicherer seinem größeren Risiko Rechnung, dass der Versicherungsfall durch eine der versicherten Personen eintritt.
Einige Versicherer schließen neben Ehepartnern, Lebensgefährten und Kindern auch Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers ein. Allerdings nur, wenn alle Personen im gleichen Haushalt leben.
Familientarife im Leistungstest 2018
Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg hat die Rechtsschutzversicherung unter die Lupe genommen. Mehr als 100 Tarifvarianten, deren Versicherungsschutz sich an Ehe- bzw. Lebenspartner sowie die eigenen Kinder richtet, wurden bewertet. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass es eine Vielzahl von Top-Tarifen gibt (Quelle).
Anbieter, die hervorragende Familientarife anbieten (Auswahl)
- Advocard
- Arag
- Auxilia
- NRV Neue Rechtsschutz (Nürnberger)
- Roland
Erklärvideo: Familienrechtsschutz in 10 Minuten erklärt
Das Familienrecht in der Rechtsschutzversicherung
Abhängig vom gewählten Tarif deckt eine Rechtsschutzversicherung das Privatrecht, das Verkehrsrecht, das Mietrecht und das Arbeitsrecht ab. Zum Privatrecht gehört auch das Familienrecht. Hier geht es um Fragestellungen zu:
- Trennung und Scheidung,
- Sorgerecht und Umgangsrecht,
- Unterhalt,
- Versorgungsausgleich,
- Eheschließung und Aufhebung,
- Betreuungsrecht,
- Adoption
- sowie um Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Nachwuchs.
Der Versicherungsschutz bei familienrechtlichen Streitigkeiten ist in der Rechtsschutzversicherung allerdings sehr eingeschränkt. Meist sind lediglich Beratungsleistungen versichert.
Wie kann das Familienrecht im Rechtsschutz versichert werden?
Geht es um Auseinandersetzungen und Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht, zahlen Rechtsschutzversicherer in der Regel nur für die Beratung durch einen Anwalt. Danach ist Schluss! Das heißt für den Versicherten: Der Versicherungsschutz endet, sobald der Fall vor Gericht geht. Dies gilt für alle „normalen“ Rechtsschutzversicherungen.
Wer vor außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die über die reine Beratung hinausgehen, geschützt sein will, muss das Familienrecht gesondert versichern. Da das Streitpotenzial und die Verfahrenskosten so immens hoch in diesem Bereich sind, gibt es nur sehr wenige Anbieter, die Familienrecht versichern.
Für die umfassende Absicherung im Bereich Familienrecht ist es wiederum wichtig, dass der Versicherungsfall noch nicht vorliegt. Auch gehen mit der Absicherung des Familienrechts vergleichsweise hohe Beiträge und strenge Konditionen einher. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig und lassen Sie sich umfassend beraten! Wenden Sie sich dazu gern an unsere Fachberater unter 030 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de.
Anbieter für Unterhalts- und Eherechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung der Arag bietet als einzige Versicherung einen umfassenden Schutz für den Ehebereich an. In ihrem Portfolio befindet sich außerdem eine Police für Unterhaltsstreitigkeiten. Sowohl der Ehe-Rechtsschutz (Rechtsschutz bei Scheidung), als auch der Unterhaltsrechtsschutz sind Zusatzbausteine und können zur privaten Rechtsschutzversicherung hinzugewählt werden.
Die Arag deckt in beiden Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Hinzu kommen unterschiedlich lange Wartezeiten:
- Unterhaltsrechtsschutz: 1 Jahr
- Rechtsschutz bei Scheidung: 3 Jahre
Eherechtsschutz
Der Eherechtsschutz gilt für beide Partner und tritt bei familienrechtlichen Angelegenheiten, wie Getrenntleben, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen ein. Er muss auch von beiden Partnern (quasi als Paar) abgeschlossen werden.
Unterhaltsrechtsschutz
Der Unterhaltsrechtsschutz leistet zum Beispiel bei bestimmten Unterhaltsforderungen, wie Geldansprüchen von Kindern gegenüber ihren Eltern, aber auch wenn Unterhalt von den Kindern für die Unterbringung ihrer Eltern gefordert wird.
Familienrecht in Deutschland
Das Familienrecht ist als Teilgebiet des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch – Buch 4 geregelt (Gesetzestext BGB Buch 4 Familienrecht). Hier erfolgt eine Unterteilung in drei Abschnitte.
- Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe
- Abschnitt 2: Verwandtschaft
- Abschnitt 3: Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft