Private Absicherung ist nicht ausreichend für Geschäftsführer
Der Geschäftsführer eines Unternehmens ist in der Regel auch Angestellter. Somit steht ihm das ganze Spektrum der sinnvollen Rechtsschutzversicherungen für Arbeitnehmer zur Verfügung. Doch eine private Rechtsschutzversicherung deckt den beruflichen Verantwortungsbereich von Führungskräften nicht ab.
Aktuell: Es gibt Anbieter, die hier eine interessante Absicherungsmöglichkeit in Form eines speziellen Geschäftsführer-Rechtsschutzes anbieten. Kontaktieren Sie uns hierzu gern unter 030 – 120 82 82 8 oder per Mail an kontakt@transparent-beraten.de. Anschließend können wir Ihnen kostenfrei ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zusenden.
Verkehrsrechtsschutz für gewerbliche Fahrzeuge
Beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung muss der Versicherte angeben, ob er sein Fahrzeug ausschließlich privat nutzt oder ob er auch geschäftlich damit unterwegs ist. Ein Geschäftsführer, der häufig mit dem Auto auf Dienstreisen ist oder beispielsweise Kunden besucht, muss dies bei der Versicherung angeben.
Bei einem hohen Anteil von dienstlichen Fahrten kann der Versicherer verlangen, dass eine gewerbliche Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. Damit sind in der Regel auch Mitarbeiter abgesichert, die mit Dienstfahrzeugen unterwegs sind. Ist man selten dienstlich mit dem Fahrzeug unterwegs, kommt eine private Verkehrsrechtsschutzversicherung zur Anwendung.
Arbeitsrechtsschutz für Geschäftsführer
Auch ein Geschäftsführer kann, wie jeder andere Angestellte in eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber geraten, wenn es um Abmahnungen, Kündigungen oder ausstehende Gehaltszahlungen geht. Deshalb ist ein Arbeitsrechtsschutz auch für Führungskräfte wichtig. Insbesondere weil sie in der Regel durch den Arbeitsvertrag schlechter geschützt sind als normale Mitarbeiter.
Allerdings schließen viele herkömmliche Rechtsschutzversicherungen Manager aus dem normalen Rechtsschutz aus – studieren Sie also die Versicherungsbedingungen genau. Bei einem Ausschluss empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung für Manager oder Geschäftsführer mit dem Baustein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
Firmenrechtsschutz schützt Sie als Arbeitgeber
Ein Geschäftsführer kann auch Arbeitgeber sein. Da kann es zu Konflikten mit Mitarbeitern kommen. Zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter gegen eine Kündigung vorgeht. Absichern gegen solche Streitigkeiten kann sich das Unternehmen mit einer Firmenrechtsschutzversicherung, die den Baustein Arbeitgeber-Rechtsschutz enthält.
Auch Mitarbeiter sind versichert
Grundsätzlich ist die Firmenrechtsschutzversicherung für jedes Unternehmen zu empfehlen. Die Basisvariante übernimmt etwa die Kosten bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder Berufsgenossenschaften und bietet in der Regel einen einfachen Strafrechtsschutz. Auch Mitarbeiter sind mitversichert. So können sie juristische Vertretung in Anspruch nehmen, wenn gegen sie eine Klage bei der Ausübung ihrer Arbeit angestrengt wird.
Vertragsrechtsschutz ist wichtig
Mit zusätzlichen Bausteinen lassen sich auch Auseinandersetzungen rund um Firmenfahrzeuge und Gewerbeimmobilien absichern. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung fürs Gewerbe sollten Sie außerdem darauf achten, dass der Vertragsrechtsschutz abgedeckt ist. Dieser greift bei Streitigkeiten rund um Verträge. Ergänzend kann der erweiterte Strafrechtsschutz hinzukommen.
Kosten des Rechtsschutzes für Geschäftsführer
Damit Sie bei Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer umfassend abgesichert sind, ist der Rechtsschutz für Manager und der Firmenrechtsschutz für Sie zentral. Erstes kostet deutlich mehr als eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung – meistens bewegt sich die Jahresprämie für den Manager-Rechtsschutz im vierstelligem Bereich.
Sie hängt von Faktoren wie der Branche, dem Lohn des Versicherungsnehmers oder von der Versicherungssumme ab – mehr erfahren Sie dazu im Beitrag zum Manager-Rechtsschutz unter dem Kapitel „Kosten eines Rechtsschutzes für Manager“ .
Bei der Firmenrechtsschutzversicherung hängt die Prämie unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Versicherte Bausteine
- Anzahl der Mitarbeiter
- Branche
- Selbstbeteiligung
- Versicherungssumme
- Zahlungsweise
Hinweise zum Vergleich und Tests
Sind Sie Geschäftsführer, sollten Sie in einem ersten Schritt Ihre aktuelle Absicherung genau prüfen. Denn viele Führungskräfte sind sich gar nicht bewusst, dass sie ihre private Rechtsschutzversicherung nicht ausreichend absichert. Viele Anbieter bieten deshalb einen speziellen Rechtsschutz für Manager an. Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig und nutzen Sie dabei gerne die Hilfe von unseren Experten.
Das Gleiche gilt beim Firmenrechtsschutz, der Ihr Unternehmen, Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter schützt. Das Thema ist sehr komplex, da die Absicherung auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sein muss. Sonst besteht die Gefahr, über- oder unterversichert zu sein. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen gerne dabei Ihren Bedarf zu ermitteln.
Aktuelle Testergebnisse
Auch Tests zur Rechtsschutzversicherung können bei der Suche nach dem passenden Tarif für Führungskräfte hilfreich sein. Aktuell beschäftigten sich die Testinstitute aber vor allem mit Rechtsschutzversicherungen, die sich an Privatpersonen richten. Die Ergebnisse sehen Sie, wenn Sie auf den Button klicken.