Wer Tag für Tag Verantwortung für ein Unternehmen trägt, sieht sich immer auch mit der Gefahr konfrontiert, Fehlentscheidungen zu treffen und falsche Dinge mit erheblicher Tragweite anzuordnen. Dabei muss nicht einmal Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel sein, denn auch aus Unwissenheit oder durch eine Verkettung unglücklicher Umstände kommt es im Geschäftsleben zu Situationen, in denen ein Geschäftsführer falsch entscheidet. Nur mit einer guten Rechtsschutzversicherung kann er sich dann vor anstehenden Gerichtsprozessen schützen.
Private Absicherung ist nicht ausreichend für Geschäftsführer
Der Geschäftsführer eines Unternehmens ist in der Regel auch Angestellter. Somit steht ihm das ganze Spektrum der sinnvollen Rechtsschutzversicherungen für Arbeitnehmer zur Verfügung. Doch eine private Rechtsschutzversicherung deckt den beruflichen Verantwortungsbereich von Führungskräften nicht ab.
Aktuell: Es gibt unter anderem einen Anbieter, der hier eine interessante Absicherungsmöglichkeit in Form eines speziellen Geschäftsführer-Rechtsschutzes anbietet. Kontaktieren sie uns hierzu gern unter 030 – 120 82 82 8 oder per Mail an kontakt@transparent-beraten.de. Anschließend können wir Ihnen kostenfrei ein auf Sie zugeschneidertes Angebot zusenden.
Verkehrsrechtsschutz für gewerbliche Fahrzeuge
Beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung muss der Versicherte angeben, ob er sein Fahrzeug ausschließlich privat nutzt oder ob er auch geschäftlich damit unterwegs ist. Ein Geschäftsführer, der häufig mit dem Auto auf Dienstreisen ist oder beispielsweise Kunden besucht, muss dies bei der Versicherung angeben. Bei einem hohen Anteil von dienstlichen Fahrten kann der Versicherer verlangen, dass eine gewerbliche Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. Ist man selten dienstlich mit dem Fahrzeug unterwegs, kommt eine private Verkehrsrechtsschutzversicherung zur Anwendung.
Arbeitsrechtsschutz auch für Geschäftsführer wichtig
Auch ein Geschäftsführer kann, wie jeder andere Angestellte in eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber geraten, wenn es um Abmahnungen, Kündigungen oder ausstehende Gehaltszahlungen geht. Deshalb ist ein Arbeitsrechtsschutz auch für Führungskräfte wichtig. Zu beachten ist dabei, ob die Versicherung Leistungsausschlüsse geltend macht, weil es sich um eine verantwortungsvolle und leitende Position handelt. Ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zeigt, welche Forderungen die Assekuranz hier stellt.
Berufsrechtsschutz für verantwortungsvolle Aufgaben
Für Geschäftsführer kann sich der Abschluss einer Berufsrechtschutzversicherung anbieten. Sie deckt Streitigkeiten ab, die sich aus dem Berufsleben ergeben. Als Ergänzung der privaten Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich der Rechtsschutz für das Berufsleben, wenn zu erwarten ist, dass juristische Auseinandersetzungen gegen einen Mitarbeiter in leitender Stellung anstehen könnten. Die größte Verantwortung zur Absicherung des Geschäftsführers trifft aber das Unternehmen selbst, das in jedem Fall eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen sollte.
Versicherungsschutz für Mitarbeiter erforderlich
Damit die Rechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten gegen die Belegschaft abdeckt, ist beim Vertragsabschluss meist anzugeben, wie viele Arbeitskräfte für das Unternehmen tätig sind. Durch den gewerblichen Versicherungsschutz ist gewährleistet, dass Mitarbeiter, gegen die eine Klage bei der Ausübung ihrer Arbeit angestrengt wird, eine juristische Vertretung in Anspruch nehmen können. Als Mitarbeiter hat man so das gute Gefühl, auch dann die Unterstützung von einem Anwalt beanspruchen zu können, wenn der hektische Berufsalltag einmal zu Schwierigkeiten mit Kunden oder Lieferanten führt.