Privatrechtsschutz als Teil des Ganzen
Eine Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutzversicherung kann nur ein Teil der Absicherung für einen Journalisten sein. Natürlich benötigen auch Berufstätige eine Versicherung für Streitigkeiten im privaten Bereich. Sicherlich sollte man als Verkehrsteilnehmer abgesichert sein. Und auch Auseinandersetzungen mit einem Vermieter muss man manchmal juristisch lösen, dafür ist eine Mietrechtsschutzversicherung erforderlich. Doch angesichts der Öffentlichkeitswirkung, die Zeitungsberichte, Onlineartikel, Radio- und Fernsehbeiträge unweigerlich ausstrahlen, muss auch und vor allem die berufliche Arbeit mit einer Berufsrechtschutz- respektive Arbeitsrechtsschutzversicherung leistungsstark versichert sein.
Der Arbeitgeber legt die Basis der Absicherung
Wer als angestellter Journalist arbeitet, ist zunächst über seinen Arbeitgeber versichert. Verlage oder Medienunternehmen sollte eine Rechtsschutzversicherung für den Umstand abschließen, dass unzufriedene Leser Anzeige gegen die Zeitung oder den Verlag anstrengen. Eine solche Anzeige ist keine Seltenheit. Fühlen sich Politiker oder Prominente in ihrer Privatsphäre verletzt, kann schnell mal eine Klageschrift auf dem Tisch liegen. In der Firmenrechtsschutzversicherung sind auch die abhängig beschäftigten Mitarbeiter zu berücksichtigen, damit sie bei der Ausübung ihrer Arbeit eine substanzielle Versicherung haben.
Doch es gibt noch weitere Fälle, in denen sich eine Firmenrechtsschutzversicherung lohnt:
- Verkehrsunfall: Eine angestellte Journalistin ist auf dem Weg zu einem Recherchetermin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ein anderer Autofahrer schiebt ihr die Schuld zu, weil sie angeblich bei rot über die Kreuzung gefahren sei. Die Journalistin sieht dies anders, trotzdem wird sie angeklagt. Die Firmenrechtschutzversicherung kommt für die Anwaltskosten auf.
- Kündigung: Ein Journalist wurde entlassen. Dagegen geht er rechtlich vor mit dem Argument, die Kündigung sei missbräuchlich. Beim Verlag entstehen Kosten, die die Rechtsschutzversicherung übernimmt.
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Besonderer Schutz für freiberufliche Journalisten
Selbständige Journalisten gehören zur Berufsgruppe der Freiberufler. Eine Rechtsschutzversicherung für diese Berufsgruppe ist somit eine gewerbliche Versicherung. Als Journalist ist man gut beraten, sich ausführlich über die Leistungen einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung zu informieren. Sie soll leisten, wenn sich der Reporter gegen die Anschuldigung eines Lesers oder einer Person zur Wehr setzen muss, die sich durch einen Zeitungsbericht oder eine Nachforschung in ihrer Freiheit beschränkt fühlt. Schadenersatzforderungen im fünfstelligen Bereich sind hier keine Seltenheit.
Oft haben freie Journalisten auch Streit ums Urheberrecht. Denn es kommt immer wieder vor, dass die Auftraggeber selbst oder Unbekannte ihre Bilder, Texte oder Videos unerlaubt nutzen. So veröffentlicht z.B. eine völlig fremde Firma den Artikel des Freien auf ihrer Webseite oder der Auftraggeber selbst nutzt sein Bild nochmals in einem ganz anderem Kontext. Will der Journalist sich dagegen wehren, kann dies schnell einige 1.000 Euro kosten. Eine spezielle Rechtsschutzversicherung übernimmt in so einem Fall die Kosten von Anwälten oder Klageverfahren.
Haftpflicht für freie Journalisten – ein Muss
Neben einem leistungsstarken Rechtsschutz benötigen Journalisten, die freiberuflich tätig sind, unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Hier müssen die Bereiche Beruf und Vermögensschaden abgedeckt werden. Die Berufshaftpflicht leistet bei Personen- und Sachschäden und die Vermögensschadenhaftpflicht deckt das größte journalistische Risiko ab – das ist die fehlerhafte Berichterstattung.
Oftmals kann man Versicherungspakete zu günstigen Konditionen abschließen. Diese Versicherungspakete enthalten dann eine Kombination aus Haftpflicht- und Rechtsschutz. Wenden Sie sich gern an uns. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren Bedarf und finden die optimale Versicherungslösung. Sie erreichen uns unter 030 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de.
Angebote vom DJV und vom DFJV
Es gibt in Deutschland mehrere große Verbände für Journalisten. Wer beispielsweise im Deutschen Journalisten Verband (DJV) oder im Deutschen Fachjournalisten Verband (DFJV) Mitglied ist, erhält neben einem Presseausweis unter anderem auch eine gewisse Sicherheit in rechtlichen Angelegenheiten.
So bietet der DJV für seine Mitglieder einen Rechtsschutz an. Laut dem DJV ist dieser nötig, da herkömmliche Rechtsschutzversicherungen häufig keine Rechtsberatungen anbieten oder nicht bei Streitigkeiten eintreten, die ihre Ursache im Urheberrecht oder Markenschutz haben. Ebenfalls wird gemäß DJV die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeitsrecht nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Mitgliedern gewährt der DJV jederzeit umfassende Rechtsberatungen. Möchten sie allerdings Rechtsschutz, der etwa die Anwalts- oder Gerichtskosten übernimmt, müssen sie seit mindestens sechs Monaten DJV-Mitglied sein und der Fall sollte mit der journalistischen Tätigkeit zusammenhängen. Ebenfalls darf noch kein Anwalt eingeschaltet werden und der Rechtsstreit darf nicht vor Gericht anhängig sein.
Der DFJV bietet keinen eigenen Rechtsschutz an, hat aber eine Kooperationsvereinbarung mit einer Rechtsschutzversicherung, sodass Mitglieder spezielle Konditionen bei diesem Anbieter erhalten.
Kosten der Rechtsschutzversicherung für Journalisten
Will ein Journalist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen, entscheiden viele Faktoren die Kosten. Beispielsweise:
- ob er einen Single-Tarif oder Familientarif wählt
- ob er eine monatliche oder jährliche Zahlweise wählt
- wie hoch sein Selbstbehalt ist
- wie hoch die Deckungssumme ist
- welche Risiken versichert sind
Bei der Rechtsschutzversicherung fürs Gewerbe spielt die Versicherungssumme bei der Berechnung der Prämie eine Rolle. Allerdings sollte diese auf keinen Fall zu niedrig angesetzt werden. Eine Million Euro sind Standard. Eine hohe Selbstbeteiligung kann die Kosten reduzieren.
Hinweise zum Vergleich und Testergebnisse
Welche Rechtsschutzversicherung für Journalisten am besten geeignet ist, hängt von dem individuellen Bedarf des Versicherten ab. Sie können sich gerne an uns wenden. Gemeinsam ermitteln wir den Bedarf und wählen einen kompetenten Versicherer aus. So erhalten freie und angestellte Journalisten den Schutz, den sie zur Ausübung ihres Berufs benötigen. Kontaktieren Sie uns direkt per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.
Hilfreich kann auch ein Blick in aktuelle Testergebnisse sein. Spezielle Tests für Journalisten wurden zwar nicht gefunden. Allerdings können Sie sich an Testresultaten der Arbeitsrechtschutzversicherung orientieren. Mehr Informationen finden Sie, wenn Sie auf den Button klicken.