Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, geht häufig davon aus, bei allen juristischen Streitigkeiten umfassend versichert zu sein. Doch ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zeigt, dass eine Reihe von Leistungsausschlüssen gegeben sind. Nach Ansicht von Experten gehört die Rechtsschutzversicherung zu denjenigen Versicherungen, welche die meisten Ausschlüsse von Kostenübernahmen bergen. Bevor es deshalb zu einer Streitigkeit kommt, sollte man prüfen, ob die Rechtsschutzversicherung für entstehende Kosten aufkommt.
Diese Leistungen gehören zum Standard
In der Regel übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für den Anwalt, sofern sie nach der gesetzlichen Gebührenordnung festgelegt wurden. Die Gerichtskosten werden ebenso getragen wie die Auslagen für einen Gerichtsvollzieher. Ist ein Sachverständiger zu beauftragen oder sind Zeugen zu hören, kommt die Rechtsschutzversicherung dafür auf. Verliert der Versicherte einen Prozess und ist zur Übernahme der Kosten verpflichtet, werden die Kosten von der Versicherung ausgeglichen. Und schließlich kann eine Kautionsstellung vereinbart werden, die bei Strafsachen greift. Diese wird als zinsloses Darlehen gewährt.
Typische Leistungen einer Rechtsschutzversicherung
Folgende Leistungen deckt eine Rechtsschutzversicherung in der Regel ab:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Kosten für Zeugen und Sachverständige
- Erstattungspflichtige Kosten der Gegenseite
- Kautionsstellung bei Strafsachen
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Streitigkeiten im Ausland sind teils versichert
Kommt es zur Auseinandersetzung im Ausland, gilt eine Rechtsschutzversicherung, wenn der Ort im europäischen Ausland oder in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres liegt. Von einigen Versicherern wird zusätzlich ein Versicherungsschutz auf Madeira oder auf den Kanarischen Inseln geboten. Bei einem Aufenthalt außerhalb dieser Regionen greift der Rechtsschutz meist nur, wenn der Aufenthalt nicht länger als sechs Wochen dauert. Wichtig ist diese Auslandsregelung für das Verkehrsrecht, wenn man mit dem Auto unterwegs ist und es zum Unfall kommt.
Ausschlüsse: Hier kommt es zur Leistungsablehnung
Die Liste möglicher Leistungsausschlüsse ist lang und kann je nach Anbieter variieren. Die folgende Liste ist dahernicht vollständig und führt lediglich einige Beispiele auf:
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
- Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen
- Alles im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (z.B. Streit wegen der Baugenehmigung bei Umbaumaßnahmen, Streit mit Banken bei Finanzierungsfragen)
- vorsätzliche Strafttaten bzw. Verbrechen
In der Regel kommt die Rechtsschutzversicherung auch nicht für die Kosten eines Scheidungsverfahrens (Ausnahme Eherechtsschutz der Arag mit Selbstbeteiligung) auf. Das Familienrecht ist meist also gar nicht oder nur teilweise im Privatrechtsschutz abgedeckt, gleiches gilt für das Erbrecht. In diesen Bereichen müssen die Kosten privat, also aus eigener Tasche getragen werden.
Fragen zur Rechtsschutzversicherung, den Leistungen und Leistungsausschlüssen? Gern beraten Sie unsere unabhängigen Versicherungsmakler unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern unseren Tarifrechner, um Rechtsschutz-Tarife und ihre Leistungen direkt miteinander zu vergleichen.