Unterhaltsrechtsschutz als Spezialbaustein
Bei der regulären Rechtsschutzversicherung sind Gerichtsverfahren wegen Unterhaltsfragen nicht mitversichert. Lediglich anwaltschaftliche Erstberatungen im Lebenspartnerschafts-, Erb- und Familienrecht sind teilweise im Privatrechtsschutz inbegriffen. Für alles darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz. Denn Unterhaltsrechtschutz-Streitigkeiten ziehen sich oft über mehrere Jahre hin und es muss mit hohen Kosten gerechnet werden.
Unterhaltsrechtschutz bei der Arag
Bisher bietet in Deutschland nur die Arag optional den Baustein Unterhaltsrechtsschutz an. Das Produkt bietet bei Unterhalts-Rechtsstreitigkeiten für die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen einen Schutz bis zu einer Summe von 30.000 Euro pro Rechtsschutzfall. Der Arag-Unterhaltsrechtsschutz kann nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Zudem kann der Unterhalts-Baustein nicht zum Basistarif, sondern nur für die Tarife „Komfort“ und „Premium“ gewählt werden.
Der Unterhaltsrechtschutz der Arag leistet unter anderem in folgenden Fällen:
- Wenn ein Vater zu wenig Unterhalt zahlt und die Mutter diesen rechtlich einfordern will.
- Wenn ein Mann wegen angeblicher Vaterschaft Unterhalt bezahlen soll.
- Wenn ein Kind Unterhalt fordert für eine Ausbildung, die gar nicht nötig wäre.
- Wenn das Sozialamt von Kindern Unterhalt verlangt für die Unterbringung ihrer Eltern im Altenheim, ohne die finanzielle Situation der Kinder zu berücksichtigen.
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Unterhalts-Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Wieso gibt es eine Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung?
Bei den meisten Rechtsschutz-Verträgen ist es üblich, dass eine Wartezeit eingehalten werden muss, bevor der Rechtsschutz greift. Wenn es keine solche Wartezeit geben würde, könnte jeder, der einen Rechtsstreit auf sich zukommen sieht, schnell noch eine Versicherung abschließen. Für die Versicherungen wäre dies auf Dauer nicht tragbar. Aus diesem Grund gibt es im Rechtsschutzbereich in der Regel eine Wartezeit von mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Es kann jedoch vorkommen, dass einige Versicherer auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbieten.
Wartezeit im Unterhaltsrechtsschutz
Im Unterhaltsrechtsschutz gelten besonders lange Wartezeiten. Ein Jahr muss der Versicherte ab dem Vertragsabschluss bei der Arag warten, bis er die Leistungen aus dem Unterhaltsrechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Wer eine Unterhalts-Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen will, der muss enttäuscht werden: Ein solches Produkt gibt es nicht. Allerdings kann man anhand bestimmter Lebensumstände sicherlich schon absehen, ob sich eine solche Versicherung eventuell lohnen könnte.
Wer muss Unterhalt zahlen?
- Eltern: Bis die leiblichen oder adoptierten Kinder volljährig sind, sind die Kinder unterhaltspflichtig. Sind die Kinder Waisen, werden beispielsweise die Großeltern unterhaltspflichtig. Mehr dazu erfahren Sie hier.
- Kinder: Werden die Eltern pflegebedürftig, sind die Kinder unterhaltspflichtig. Sie können zur Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
- Ehepartner: Bei einer Scheidung hat der finanziell schlechter gestellte Ehepartner Anspruch auf Unterhalt.
- Lebenspartner: Haben Lebenspartner gemeinsam Kinder, besteht ein Unterhaltsanspruch, wenn sie sich trennen und ein Partner die Kinder erzieht.
Streitigkeiten um Kindesunterhalt
Die Rechtsschutzversicherung für Unterhaltsfragen leistet unter anderem bei Streitigkeiten in Bezug auf den Unterhalt eines Kindes. Wenn das barunterhaltspflichtige Elternteil beispielsweise die Zahlungen verweigert, muss das andere Elternteil diese Zahlungen in der Regel vor Gericht einklagen. Das kann schnell einige tausend Euro kosten. Wer in diesem Zusammenhang eine Rechtsschutzversicherung für Unterhaltsstreitigkeiten abgeschlossen hat, kann sich glücklich schätzen, denn die Versicherung übernimmt sämtliche Kosten.
Unterhaltsfragen können jedoch auch für getrenntlebende Ehepartner eine Rolle spielen. Neben dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, gibt es auch den sogenannten Trennungsunterhalt, der bereits vor einer Scheidung beansprucht werden kann (siehe auch Rechtsschutzversicherung bei Scheidung).
Vaterschaftsklage
Bei einer Vaterschaftsklage geht es um die eindeutige Zuordnung des Kindsvaters per DNA-Test. Das kann notwendig werden, wenn keine freiwillige Vaterschaftsanerkennung vorliegt oder die Eltern nicht verheiratet sind und der Ehemann somit nicht automatisch als Vater gilt. Sowohl die Mutter als auch der Vater können in diesem Zusammenhang eine Vaterschaftsklage einreichen. Besonders für alleinerziehende Mütter kann eine Vaterschaftsklage notwendig werden, wenn es um Unterhaltsfragen geht. Die Unterhalts-Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Zusammenhang sämtliche Kosten, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Sie bietet aber auch anwaltschaftliche Hilfe, wenn ein Mann wegen angeblicher Vaterschaft zahlen soll. Ohne Rechtsschutzversicherung ist dies ein teures Unterfangen, wenn er sich zur Wehr setzen will.
Elternunterhalt: Wenn die Kinder zahlen müssen
Viele Menschen wissen gar nicht, dass nicht nur Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, sondern auch andersherum Kindern ihren Eltern in bestimmten Fällen Unterhalt zahlen müssen. Nämlich dann, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die Kosten für die medizinische Behandlung nicht selbst bestreiten können. Eine reguläre Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Zusammenhang nicht die Kosten für einen Rechtsstreit. Lediglich eine Erstberatung ist in dem Leistungsumfang der meisten Rechtsschutzversicherungen integriert.
Fazit: Ist der Unterhaltsrechtschutz sinnvoll?
Auch wenn am Anfang der Beziehung alles rosig aussieht, kann bei einer Trennung vieles anders sein. Besonders wenn es um Unterhaltszahlungen geht, ist der rechtliche Weg oft unumgänglich. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Unterhaltsrechtschutz übernimmt in so einem Fall Kosten für das Gericht und den Anwalt – und das für einen vergleichsweise geringen Beitrag von rund 7 Euro pro Monat.
Empfehlenswert ist dieser Baustein auch, weil Unterhaltsstreitigkeiten in vielen Lebensbereichen und nicht nur während den ersten Lebensjahren eines Kindes auftreten können. „Beispielsweise wenn ein getrennt lebender Ehepartner eine neue Partnerschaft eingeht oder wieder heiratet“, sagt unser Spezialist für Rechtsschutzversicherungen Martin Hacker. Das einzige Problem sei, dass viele Leute den Unterhaltsrechtschutz erst abschließen wollen, wenn sie bereits Probleme haben. „Man sollte aber beachten, dass bei dieser Versicherung eine Wartefrist von einem Jahr gilt.“
Benötigen Sie eine Beratung rund um die Unterhaltsrechtsschutzversicherung, sind unsere Experten gerne für Sie da. Wir sind unter 030 – 120 82 82 8 oder kontakt@transparent-beraten.de erreichbar. Alternativ können Sie auch unser oben stehendes Vergleichsformular nutzen, um kostenfrei ein persönliches Angebot zu erhalten.