Rechtsschutz für Künstler – eine sinnvolle Investition
Ein Kunde, der nicht zahlt; eine Firma, die die Urheberrechte des Werkes verletzt: Ein Künstler kann schnell in rechtliche Auseinandersetzungen geraten und eine Beratung benötigen. Im schlimmsten Fall endet der Streit vor Gericht. Anwalts- und Prozesskosten sind teuer. Die finanziellen Aufwendungen liegen schnell im vierstelligen Euro-Bereich. Wer dann kein finanzielles Polster hat, wird sein Recht schwer einfordern können. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Belastungen.
Künstler haben es aber nicht leicht, wenn sie einen leistungsstarken Versicherungsschutz suchen, der sie rundum absichert. Ein Rechtsschutz für Künstler muss spezielle Leistungen bieten, um ihre besonderen Ansprüche abdecken zu können. Aus diesem Grund gibt es nur wenige Rechtsschutztarife für diese Berufsgruppe. Unser Maklerservice kooperiert aber mit den führenden Anbietern und berät sie gerne.
Die Zusatzvereinbarung im Rechtsschutz für Künstler
Geeignete Rechtsschutzversicherungen für Künstler sollten eine zusätzliche Vereinbarung enthalten. In dieser sichert der Versicherer zu, bei rechtlichen Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen als freiberuflich tätiger Künstler auf die Beschränkungen des Versicherungsschutzes gemäß § 26 (5), Satz 1 zu verzichten. Um sich vor zu hohen Kosten zu schützen, begrenzen die Rechtsschutzversicherungen hier in der Regel die Deckungssummen oder leisten nur bis zu einem bestimmten vertraglich festgelegten Streitwert.
Wenden Sie sich gern an unsere Versicherungsexperten. Wir helfen Ihnen, den optimalen Versicherungsschutz als Künstler zu finden. Sie erreichen uns unter 030 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Für die private Absicherung können Sie auch unseren kostenfreien Tarifrechner nutzen.
Voraussetzung: Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
Künstler, die eine Rechtsschutzversicherung mit den entsprechenden Leistungen abschließen möchten, müssen beim Versicherer nachweisen, dass sie in der Künstlersozialkasse versichert sind. Diese ist ein spezieller Teil der deutschen Sozialversicherung, der freischaffende Künstler und Publizisten durch günstige Versicherungsbeiträge finanziell entlastet.
Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?
Die Aufgabe der Künstlersozialkasse ist es, dafür zu sorgen, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Dabei ist die KSK selbst kein Leistungsträger. Die Mitglieder können ihre Krankenversicherung frei wählen. Die Künstlersozialkasse koordiniert lediglich den Zahlvorgang. Da die Mitglieder der KSK lediglich 50 Prozent der Beiträge selbst zahlen müssen, stockt diese die Beiträge zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung auf. Das Geld für die Beiträge zahlen sowohl der Bund, als auch die Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten. Wer in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden möchte, muss erwerbsmäßig einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen. Wichtig ist, dass die ausgeübte Tätigkeit der KSK-Definition für künstlerisch bzw. publizistisch entspricht (Quelle).
Sonderfall: Schauspieler und Tonkünstler
Schauspieler und Tonkünstler bilden einen Sonderfall in der Rechtsschutzversicherung für Künstler. Diese Personen erhalten von ihrem Theater bzw. Orchester sog. Werkverträge, also kurzfristige Verträge für bestimmte Engagements. Solche Werkverträge sind Arbeitnehmerverträgen sehr ähnlich, sind jedoch auf selbständiger Basis und zeitlich befristet. Dieses Verhältnis wird über den speziellen Künstler-Rechtsschutz abgesichert. Von Vorteil ist es, wenn der Künstler nicht nur Mitglied der Künstlersozialkasse, sondern auch des Deutschen Tonkünstlerverbands ist. Alle anderen Verträge, die Schauspieler und Tonkünstler abschließen, müssen über die Rechtsschutzversicherung für Selbständige abgedeckt werden.
Was Sie als Schauspieler oder Tonkünstler auch benötigen – wir unterstützen Sie gern. Unsere Spezialisten für den Künstler-Rechtsschutz können Ihnen Sondertarife anbieten, die genau das abdecken, was Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme gern unser kostenfreies Formular.
Die Rechtsschutzversicherung – allgemein erklärt
Die Rechtsschutzversicherung kann meist in verschiedenen Leistungsvarianten abgeschlossen werden. Innerhalb der unterschiedlichen Leistungskategorien hat der Versicherte die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welche Lebensbereiche in den Versicherungsschutz integriert werden sollen. Einzig der Bereich Privat-Rechtsschutz ist immer abgedeckt. Die möglichen weiteren Bereiche sind der Mietrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz und der Arbeitsrechtsschutz. Allerdings kann der Arbeitsrechtsschutz häufig nur in Verbindung mit wenigstens einem der anderen Bereiche versichert werden.
So viel kostet der Rechtsschutz für Künstler
Wie viel eine Rechtsschutzversicherung für den Künstler kostet, ist individuell verschieden. Ein Anhaltspunkt liefert unser kostenloser Tarifrechner. Die Prämie wird aus folgenden Faktoren berechnet:
- Selbstbeteiligung
- Deckungssumme
- Leistungsumfang
- Tarif
- Familienstand
- Berufliche Situation
Rechenbeispiel: So viel zahlt ein Künstler für seinen Rechtschutz
Ein lediger und selbstständig tätiger Künstler hat die Bausteine Privat, Verkehr und Beruf abgesichert. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro zahlt er für den Komforttarif rund 26 Euro pro Monat.
Hohe Versicherungssummen bevorzugen
Je nach Anbieter sind die Versicherungssummen, auch Deckungssummen genannt, unterschiedlich hoch. Auch wenn die Versicherungssumme einer der entscheidenden Kostenfaktoren ist, sollten Versicherungsnehmer hier nicht sparen. Rechtsstreitigkeiten können schnell teuer werden, daher sollte eine empfehlenswerte Rechtsschutzversicherung im besten Fall unbegrenzt leisten und das nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern am besten weltweit.
Hinweise zum Vergleich und Testergebnisse
Als Künstler müssen Sie sich nicht nur entscheiden, welche Lebensbereiche Ihre Rechtsschutzversicherung abdecken soll. Sie sollten auch darauf achten, dass bestimmte Klauseln und Reglungen im Vertrag verankert sind. So ist es wichtig, dass Honorarverträge nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Auch der Geltungsbereich und die Versicherungssummen sollten ausreichend groß sein. Aufgrund der Besonderheiten, die mit dem Rechtsschutz für Künstler einhergehen, empfiehlt es sich gerade für diese Berufsgruppe, vor dem Vertragsabschluss eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wenden Sie sich gern an unsere Versicherungsexperten und lassen Sie sich beraten. Kontaktieren Sie uns gern persönlich – unverbindlich und kostenfrei: 030 – 120 82 82 8 (Mo – Fr: 9 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.
Ein Anhaltspunkt für die Leistungsstärke einer Versicherung sind auch aktuelle Testergebnisse. Allerdings wurden keine Tests gefunden, die sich mit Rechtsschutzversicherungen für Künstler befassen. Wenn Sie aber erfahren möchten, wie Rechtsschutzversicherungen in Tests allgemein abschnitten, so klicken Sie auf den Button.