Landwirte unterliegen in ihrer Tätigkeit vielfältigen rechtlichen Risiken. Dabei gibt es einige branchenspezifische Besonderheiten. Rechtsstreitigkeiten können mit hohen Kosten verbunden sein, im Extremfall sind sie sogar existenzgefährdend. Eine Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft bietet in dieser Hinsicht finanzielle Sicherheit.
Warum benötigen Landwirte einen eigenen Rechtsschutz?
Ein Landwirt ist in zahlreichen Funktionen tätig – als Betriebsinhaber, Immobilien-Besitzer und -Nutzer, Verkehrsteilnehmer, Arbeitgeber, Produzent oder Verkäufer. Bei all diesen Rollen kann es zu rechtlichen Konflikten kommen. Schadensersatz, Haftungsfragen, Vertragsstreitigkeiten – es gibt viele Anlässe, sich gegen Forderungen Dritter zu wehren oder sein gutes Recht durchsetzen.
Eine Besonderheit bei landwirtschaftlichen Betrieben ist, dass Geschäftssphäre und Privatsphäre meist ineinander fließen. Aus diesem Grund wird eine Rechtsschutzversicherung benötigt, die beides abdeckt – geschäftliche und private Rechtsrisiken. Eine Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft macht das möglich.
Leistungen im Überblick
Rechtsschutz für Landwirte stellt üblicherweise eine Kombination aus einem speziellen agrarbezogenen Firmenrechtsschutz und einem Privatrechtsschutz dar. Er funktioniert wie eine „normale“ Rechtschutzversicherung. Das heißt, die Versicherung übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten
- anfallende Gerichtskosten,
- Zeugengelder und Sachverständigen-Kosten,
- die Anwaltskosten,
- die Kosten der Gegenseite (zum Beispiel für einen Anwalt), soweit diese zu tragen sind.
Rechtsschutzversicherung Landwirtschaft – mögliche Bausteine
Nicht jedes Versicherungsunternehmen bietet überhaupt eine Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft an. Häufig haben die Anbieter aufgrund ihrer Historie oder Ausrichtung eine besondere Nähe zum Agrar-Sektor. Das ist aber nicht zwingend.
Wie bei Rechtsschutzversicherungen üblich, ist der Versicherungsschutz meist modular aufgebaut. Ein Landwirt kann sich dann seinen Rechtsschutz nach Bedarf selbst zusammenstellen.
Beim Aufbau und bei den Bausteinen gibt es begrenzte Unterschiede. Im Basis-Schutz werden üblicherweise mindestens der Land- und Forstwirtschaftliche Bereich und der Verkehrsbereich abgedeckt, auch der Privatbereich und Immobilien-Rechtsschutz sind oft automatisch mit erfasst. Dieser Basis-Schutz kann dann mit zusätzlichen Bausteinen erweitert werden.
Firmenrechtsschutz für land- und forstwirtschaftlichen Bereich
In diesem Bereich werden die rechtlichen Risiken des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs abgedeckt. Es handelt sich um einen auf den Agrar-Sektor ausgerichteten Firmenrechtsschutz. Landwirtschaftliche Nebenbetriebe sind zum Teil mit eingeschlossen, zum Teil müssen sie über Zusatz-Bausteine extra versichert werden. In der Regel ist ein Steuer- und Sozialrechtsschutz enthalten, ebenso Verwaltungsrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Zum Teil ist in diesem Modul auch ein Arbeitgeber-Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit Angestellten vorgesehen. Der Rechtsschutz gilt üblicherweise für den Landwirt selbst, mithelfende Familienangehörige und Angestellte in Ausübung ihrer Tätigkeit.
Schadensbeispiel Agrar-Firmenrechtsschutz
Aufgrund eines qualitativen mangelhaften Tierfutters erkrankt ein Teil des Viehbestands. Obwohl nachgewiesen werden kann, dass die Erkrankung auf das Futter zurückzuführen, verweigert der Hersteller Schadensersatz. Landwirtschaftlicher Rechtsschutz hilft, die Ansprüche durchzusetzen.
Privater Rechtsschutz
Der private Rechtsschutz ist für rechtliche Auseinandersetzungen gedacht, die außerhalb der landwirtschaftlichen Betriebstätigkeit im Privatbereich auftreten. Die sind selbstverständlich wie bei jeder anderen Privatperson möglich – bei Freizeitaktivitäten, Einkäufen, im Behördenverkehr usw.. Der Privatrechtsschutz schließt neben dem Landwirt auch Familienangehörige mit ein. Dazu gehören neben dem Ehepartner und Kindern ggf. auch Mitinhaber, Altenteiler und Hoferben, die auf dem Hof oder in unmittelbarer Nähe leben.
Immobilien-Rechtsschutz
Ohne Grund und Boden sowie Wirtschafts- und Wohngebäude ist ein landwirtschaftlicher Betrieb kaum vorstellbar. Deshalb gehört Rechtsschutz für selbst genutzte Immobilien meist von vornherein mit zur Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft. Soweit es bei Rechtsstreitigkeiten um Bodenflächen geht, spielt es keine Rolle, ob es sich um eigenen und eigengenutzten Boden, gepachtete oder verpachtete Flächen handelt – alles ist im Versicherungsschutz abgedeckt. Häufig vermieten Landwirte zusätzlich auch Ferienwohnungen oder -zimmer. Vermieterrechtsschutz in diesem Zusammenhang muss oft extra vereinbart werden.
Schadensbeispiel für Immobilienrechtsschutz
Die Pacht für ein Betriebsgebäude wird vom Eigentümer drastisch erhöht. Der das Gebäude nutzende Landwirt ist der Auffassung, dass das nicht im Einklang mit dem abgeschlossenen Pachtvertrag steht und klagt vor Gericht gegen die Erhöhung. Seine Rechtschutzversicherung für die Landwirtschaft trägt die Kosten des Verfahrens.
Verkehrs-Rechtsschutz
Ein guter Verkehrsrechtsschutz ist bei Landwirten wichtig. Denn die Teilnahme am Verkehr mit Traktoren, Anhängern und Spezial-Maschinen (Erntemaschinen, Rübenroder usw.) birgt besondere Risiken. Verkehrs-Rechtsschutz gehört daher zum Standard bei einer Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft. Er gilt für Landwirte und mitversicherte Familienangehörige als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insassen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. In der Regel sind Privat-Fahrzeuge mit eingeschlossen. Zum Verkehrs-Rechtsschutz gehört auch ein entsprechender Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz.
Weitere Bausteine
Soweit sie nicht schon im Basis-Schutz berücksichtigt sind, kann die Rechtsschutzversicherung oft noch um folgende weiteren Bausteine erweitert werden:
- Arbeitgeber-Rechtsschutz: greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit angestellten Mitarbeitern (u.a. wegen Kündigungen, Abmahnungen, Gehaltsforderungen oder des Vorwurfs von Schwarzarbeit)
- Arbeitsrechtsschutz: kann dann sinnvoll sein, wenn der Landwirt neben dem Betrieb zusätzlich noch einer angestellten Erwerbstätigkeit nachgeht
- Spezial-Strafrechtsschutz: bietet Rechtsschutz beim Vorwurf von vorsätzlich begangenen Straftaten; der normale Strafrechtsschutz deckt meist nur Strafverfahren wegen Fahrlässigkeit ab
- Nebenbetriebs-Rechtsschutz: oft gehört zum Landwirtschaftsbetrieb noch ein Nebenbetrieb (Hofladen, Brauerei, Back- oder Metzgerbetrieb, Reitschule usw.). Solche Nebenbetriebe sind nicht immer im Rahmen des normalen landwirtschaftlichen Betriebs-Rechtsschutzes abgedeckt. Dann bietet sich dieser Zusatzbaustein an.
Hinweis: Aktuell liegen keine Testergebnisse explizit zur Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft vor. Sobald es neue Testergebnisse gibt, finden Sie die Ergebnisse an dieser Stelle.
Kontaktieren Sie uns – kostenlos und unverbindlich!
Auch bei einer Rechtsschutzversicherung für die Landwirtschaft lohnt sich der Vergleich, da jeder Anbieter anders kalkuliert. Beim Leistungsumfang können ebenfalls Unterschiede bestehen. Die Kosten der Versicherung können nur unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs kalkuliert werden. Daher sollten konkrete Angebote von mehreren Versicherern eingeholt werden. Wir erledigen das für Sie! Kontaktieren Sie uns gern unter 030 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de.