Eine Rechtsschutzversicherung ist nur unter bestimmten Umständen von der Steuer abzusetzen. Wer einen Arbeitnehmerrechtsschutz abschließt, um bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber juristische Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, kann den Beitrag auch 2020 als Werbungskosten geltend machen. Der Privat- oder Mietrechtsschutz ist nicht absetzbar. Selbständige haben dagegen die Möglichkeit, die Kosten für ihren gewerblichen oder freiberuflichen Rechtsschutz steuermindernd anzugeben.
Arbeitsrechtsschutz ist steuerlich absetzbar
Wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, um sich gegen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber juristisch zur Wehr zu setzen, spricht man von einem Arbeitsrechtsschutz. Diese Rechtsschutzversicherung kann man steuerlich absetzen. Diese Kosten entsprechen aus Sicht der Steuerbehörden Aufwendungen, die für ein Arbeitsverhältnis anfallen. Da die Arbeitsrechtsschutzversicherung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht, ist die steuerliche Absetzbarkeit vom Gesetzgeber akzeptiert.
Miet-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz nicht absetzbar
Anders verhält es sich dagegen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich, für die Teilnahme am Straßenverkehr oder als Mieter einer Wohnung abschließt. Diese Rechtsschutzbereiche haben nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Deshalb ist eine Absetzbarkeit des Mietrechtsschutzes, Verkehrsrechtsschutzes oder der privaten Rechtsschutzversicherung nicht möglich.
Als Steuerpflichtiger muss man sauber unterscheiden, welche Beiträge man in der Steuererklärung angibt. Im schlimmsten Fall werden diese Beiträge nicht anerkannt, oder der Steuerpflichtige muss Steuern nachzahlen, wenn fälschlich ein zu hoher Betrag steuermindernd geltend gemacht wurde.
Angabe als Werbungskosten empfehlenswert
Wer seine Arbeitsrechtsschutzversicherung steuerlich anrechnen lassen will, wählt dazu die Werbungskosten. Sie stehen im direkten Zusammenhang mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes, deshalb können Kosten für das Arbeitsverhältnis dort angegeben werden. Auch Ausgaben für Fahrtkosten, für Weiterbildungen oder für Arbeitsmaterialien finden sich in der Anlage N, Zeile 48 (Sonstiges) der Steuererklärung. Somit sind hier alle Kosten gebündelt und können in einer Summe von dem steuerpflichtigen Arbeitseinkommen geltend gemacht werden.
Laut einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums müssen die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung detailliert angegeben werden. Dafür sollte sich der Versicherte über den genauen Betrag bei seinem Anbieter informieren. Der Aufwand lohnt sich: teilweise können im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes zwischen 40 bis 60 Prozent abgesetzt werden.
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Andere Regeln für selbständig Tätige
Für Gewerbetreibende und für Freiberufler gelten andere Regelungen. Schließen sie eine Rechtsschutzversicherung für ihren Betrieb ab, also eine Firmenrechtsschutzversicherung, sind die Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Sie mindern die steuerpflichtigen Einkünfte und senken die Steuerlast.
Haben Selbständige und Unternehmen auch eine private Rechtsschutzversicherung, ist diese dagegen wie bei Arbeitnehmern nicht steuerlich absetzbar.